Prüfbericht ersetzt kein Gutachten

Geschädigte können sich auf das KFZ Schadengutachten verlassen. Das entschied jetzt das Amtsgericht Hamburg Blankenese. In der vorbezeichneten Angelegenheit legte die Versicherung einen Prüfbericht vor und wollte dadurch die Erstattungskosten reduzieren. Dem schob das Amtsgericht Blankenese nun einen Riegel vor und stellte fest, dass ein Prüfbericht nicht wie ein Gegengutachten zu bewerten sei. (Urteil vom 21.07.2017, Az. 532 C 110/17). Der Geschädigte muss sich auf die Richtigkeit des Sachverständigengutachtens verlassen können. Sofern vor Reparaturbeginn kein Gegengutachten vorliegt, sind an dem erstellten Schadengutachten keine Zweifel auszusetzen.