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Unfall? Unsere Unfallgutachter Soforthilfe unterstützt Sie in Berlin und Brandenburg bei allen Fragen zur Schadenabwicklung. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, benötigt die gegnerische Versicherung ein Gutachten zur Einschätzung des entstandenen Schadens.
Es ist aber nicht nur der Schaden am Fahrzeug, der in einem Unfallgutachten zu betrachten ist. Unter Umständen fallen noch weitere Kosten an, wie eine eventuelle Wertminderung und ein Nutzungsausfall. Diese Kosten stellen wir als unabhängige und zertifizierte Unfallgutachter gern für Sie in einem Gutachten auf. Auch die Kosten für das Gutachten und möglicherweise für einen Anwalt kommen hinzu. Ebenso sind alle unmittelbar durch den Unfall entstandenen Auslagen von der gegnerischen Versicherung zu tragen.
Viele Versicherer versuchen die Kosten für eine Schadenregulierung so gering wie möglich zu halten. Dies erreichen sie, indem sie bemüht sind, Ihnen schnellstmöglich einen eigenen Unfallgutachter vorbeizuschicken oder Sie in eine Werkstatt zu vermitteln, um einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Viele Unfallgeschädigte finden das im ersten Moment sehr hilfsbereit und nehmen dieses Angebot der Versicherung an. Und nun beginnt das Problem!
Ein Kostenvoranschlag ersetzt kein Unfallgutachten und genügt nicht, wenn der Schaden sich auf über 750,00 € summiert. In einem Kostenvoranschlag wird weder der Nutzungsausfall, noch eine eventuelle Wertminderung Ihres Fahrzeugs berücksichtigt.
Unfallgutachter, die von der gegnerischen Versicherung zu Ihnen kommen, arbeiten im Regelfall auch in deren Interesse.
Das bedeutet, Sie erhalten unter dem Strich möglicherweise deutlich weniger Geld, als Ihnen zustehen würde. Sollte die gegnerische Versicherung bereits ein Gutachten über den Schaden an Ihrem Fahrzeug angefertigt haben, lassen Sie sich bitte umgehend ein Gegengutachten von einem unabhängigen KFZ Sachverständigen erstellen. Gern übernehmen wir von Gutachten030 das für Sie.
Der Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist der Anspruchsinhaber. Wenn Sie Fahrer, aber nicht Eigentümer waren, können Sie im eventuellen Gerichtsprozess als Zeuge aussagen und wären damit ein besonderes Beweismittel.
Weder als Fahrer, noch als Eigentümer sollten Sie mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und Informationen zur Verfügung stellen. Überlassen Sie das Ihrem unabhängigen Unfallgutachter.
Nach einem Unfall ist die gegnerische Versicherung rechtlich Ihr Gegner, da diese nur ihre eigenen Interessen vertritt!
Sie müssen leider davon ausgehen, dass der Gegner Ihre gesetzlichen Ansprüche (unberechtigt) kürzen wird.
Unser Versprechen an Sie: Wir übernehmen den gesamten Ablauf der Schadensregulierung für Sie, kommunizieren mit der gegnerischen Versicherung und allen anderen am Vorgang Beteiligten. Für uns ist das selbstverständlicher Service. Wir leben mit Herzblut für unseren Job und sorgen mit unserer Erfahrung dafür, dass Sie den Betrag erstattet bekommen, der Ihnen zusteht.