Unfall? - Gutachten030 ist für Sie da

schnell, objektiv und rechtssicher

Unfallgutachten

Unfall? Unsere Unfallgutachter Soforthilfe unterstützt Sie in Berlin und Brandenburg bei allen Fragen zur Schadenabwicklung. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, benötigt die gegnerische Versicherung ein Gutachten zur Einschätzung des entstandenen Schadens.

Es ist aber nicht nur der Schaden am Fahrzeug, der in einem Unfallgutachten zu betrachten ist. Unter Umständen fallen noch weitere Kosten an, wie eine eventuelle Wertminderung und ein Nutzungsausfall. Diese Kosten stellen wir als unabhängige und zertifizierte Unfallgutachter gern für Sie in einem Gutachten auf. Auch die Kosten für das Gutachten und möglicherweise für einen Anwalt kommen hinzu. Ebenso sind alle unmittelbar durch den Unfall entstandenen Auslagen von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Viele Versicherer versuchen die Kosten für eine Schadenregulierung so gering wie möglich zu halten. Dies erreichen sie, indem sie bemüht sind, Ihnen schnellstmöglich einen eigenen Unfallgutachter vorbeizuschicken oder Sie in eine Werkstatt zu vermitteln, um einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Viele Unfallgeschädigte finden das im ersten Moment sehr hilfsbereit und nehmen dieses Angebot der Versicherung an. Und nun beginnt das Problem!

Ein unabhängiges Unfallgutachten gehört zu Ihrem Recht

  • Ein Kostenvoranschlag ersetzt kein Unfallgutachten! Die Versicherungen verlangen regelmäßig einen Kostenvoranschlag, obwohl der Schaden über der Bagatellgrenze liegt (ca. 800€). In einem Kostenvoranschlag wird weder der Nutzungsausfall, noch eine eventuelle Wertminderung Ihres Fahrzeugs berücksichtigt.
  • Unfallgutachter, die von der gegnerischen Versicherung zu Ihnen kommen, arbeiten im Regelfall auch im Interesse der gegnerischen Versicherung und werden Ihren Schaden möglicherweise nicht ordnungsgemäß begutachten.
  • Das bedeutet, Sie erhalten unter’m Strich möglicherweise deutlich weniger Geld, als Ihnen zustehen würde. Sollte die gegnerische Versicherung bereits ein Gutachten über den Schaden an Ihrem Fahrzeug angefertigt haben, haben Sie immer noch das Recht auf eine freie Wahl eines Sachverständigen. Gern übernehmen wir von Gutachten030 das für Sie.
  • Der Eigentümer des Unfallfahrzeugs ist der Anspruchsinhaber. Wenn Sie Fahrer, aber nicht Eigentümer waren, können Sie im eventuellen Gerichtsprozess als Zeuge aussagen und wären damit ein besonderes Beweismittel.
  • Weder als Fahrer, noch als Eigentümer sollten Sie mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und Informationen zur Verfügung stellen. Überlassen Sie das Ihrem unabhängigen Unfallgutachter.
  • Nach einem Unfall ist die gegnerische Versicherung rechtlich Ihr Gegner, da diese nur ihre eigenen Interessen vertritt!
    Sie müssen leider davon ausgehen, dass der Gegner Ihre gesetzlichen Ansprüche (unberechtigt) kürzen wird.

Über Uns

Offizieller TÜV Süd Autopartner

Als offizieller TÜV Süd Autopartner bieten wir Ihnen geprüfte Qualität und höchste fachliche Kompetenz – direkt vor Ort. Durch die enge Zusammenarbeit mit TÜV SÜD können wir eine Vielzahl technischer Prüfungen und Begutachtungen besonders effizient und rechtssicher durchführen. Sie profitieren von kurzen Wegen, klaren Abläufen und der Verlässlichkeit eines starken Netzwerks. So verbinden wir unabhängige Expertise mit den Standards eines der renommiertesten Prüfunternehmen Europas.

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